Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendbarkeit

1.1 | Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge zwischen Elena Rebekka Götting, handelnd unter der Marke PITH, nachfolgend PITH genannt, und Kund:innen, auf die PITH diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kund:innen, soweit diesen Bedingungen nicht ausdrücklich von der Übersetzerin widersprochen wurde.
1.2 | Die zugrundeliegenden Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit PITH, zu deren Durchführung Dritte eingeschaltet werden müssen.

2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages

2.1 | Alle Angebote und Preisangaben von PITH sind freibleibend.
2.2 | Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots von PITH durch die Kund:innen oder, wenn kein Angebot abgegeben wurde, durch die schriftliche Bestätigung eines von den Kund:innen erteilten Auftrags durch PITH zustande. Wenn PITH zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots noch nicht in der Lage war, den vollständigen Text einzusehen, kann PITH das abgegebene Angebot noch widerrufen und Fristen nach Annahme des Angebots durch die Kund:innen ändern. Alle Kostenvoranschläge und Angebote verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Als Kund:innen werden von PITH als derjenige angesehen, der PITH den Auftrag erteilt hat, es sei denn, sie haben dabei ausdrücklich angegeben, im Auftrag, im Namen und auf die Rechnung von Dritten zu handeln, unter der Bedingung, dass Name und Anschrift dieser Dritten PITH gleichzeitig mitgeteilt werden.

3 Änderung, Widerruf von Aufträgen

3.1 Nehmen die Kund:innen nach Annahme der Vereinbarung nicht nur geringfügige Änderungen am Auftrag vor, ist PITH berechtigt, die Bedingungen und/oder das Honorar anzupassen oder den Auftrag nicht anzunehmen.

3.2 Wird ein Auftrag von Kund:innen zurückgezogen, schulden sie weiterhin die Zahlung für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags.

4 Durchführung von Aufträgen, Geheimhaltung

4.1 | PITH verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und mit entsprechender Fachkenntnis für den durch die Kund:innen vorgegebenen Zweck auszuführen.

4.2 | PITH verpflichtet sich, über alle von den Kund:innen zur Verfügung gestellten Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren.

4.3 | Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat PITH das Recht, einen Auftrag (mit) durch Dritte ausführen zu lassen, unbeschadet ihrer Verantwortung für die vertrauliche Behandlung und die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. PITH wird diese Dritten zur Geheimhaltung verpflichten.

4.4 | Auf Anfrage stellen Kund:innen inhaltliche Informationen über den zu übersetzenden Text, die Dokumentation und die Terminologie zur Verfügung. Die Übersendung der vorgesehenen Unterlagen erfolgt stets auf Kosten und Gefahr der Auftraggeber:innen.

4.5 | PITH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Kund:innen der Übersetzerin zur Verfügung gestellten Informationen und haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, wenn PITH sich auf ungenaue oder unvollständige Informationen der Kund:innen verlassen hat, auch wenn diese in gutem Glauben übermittelt wurden.

5 Urheberrecht

5.1 | Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, geht das Urheberrecht an den von PITH angefertigten Übersetzungen in dem Moment auf die Kund:innen über, in dem diese alle ihre finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber PITH in Bezug auf den jeweiligen Auftrag vollständig erfüllt haben.

5.2 Sogenannte Translation Memories können als Hilfsmittel für die Erstellung von Übersetzungen verwendet werden. Soweit sich aus der Nutzung der Translation Memories Rechte, wie z.B. Urheberrechte und/oder Datenbankrechte, ergeben, stehen diese Rechte PITH zu, sofern nicht anders vereinbart.

6 Auflösung

6.1 Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen der Kund:innen sowie im Falle des Konkurses, der Zahlungseinstellung oder der Liquidation der Unternehmen der Kund:innen ist PITH berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Durchführung auszusetzen, ohne dass daraus eine Verpflichtung zum Schadensersatz entsteht. In diesem Fall kann PITH die unverzügliche Zahlung der ihr zustehenden Beträge verlangen.

7 Reklamationen und Streitigkeiten

7.1 Kund:innen müssen Beschwerden über die gelieferte Arbeit so schnell wie möglich melden und die Übersetzerin spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung schriftlich benachrichtigen. Die Einreichung einer Reklamation entbindet die Auftraggeber:innen nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung.

7.2 | Ist die Beanstandung berechtigt, hat PITH das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist zu versuchen, die gelieferte Arbeit zu korrigieren oder zu ersetzen, oder, wenn PITH der Forderung nach Korrektur nicht nachkommen kann, einen Preisnachlass zu gewähren, was jedoch nicht zwingend ist.

7.3 | Das Reklamationsrecht der Kund:innen erlischt, wenn diese das gelieferte Werk umgestaltet haben oder umgestalten lassen, außerdem wenn sie es an Dritte weiterliefern.

8 Fristen und Liefertermine

8.1 Die angegebene Lieferzeit ist eine Richtzeit. PITH ist verpflichtet, Kund:innen unverzüglich zu informieren, sobald erkennbar wird, dass eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich ist.

8.2 | Die Lieferung gilt mit der persönlichen Übergabe oder der Weiterleitung per E-Mail als erfolgt.

8.3 | Die Lieferung von Informationen per E-Mail gilt in dem Moment als erfolgt, in dem das Medium die Übertragung bestätigt hat.

9 Gebühren und Zahlung

9.1 | Das Honorar für PITH richtet sich grundsätzlich nach der Wortzahl des Ausgangstextes.

9.4 | Das Honorar versteht sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

9.5 | Rechnungen müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung beglichen werden, in der die Rechnung eingereicht wurde. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist geraten säumige Auftraggeber:innen ohne weitere Benachrichtigung sofort in Verzug, wobei sie die gesetzlichen Zinsen auf den Rechnungsbetrag ab dem Datum des Verzugs bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung schulden.

9.6 Alle Inkassokosten, sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen, gehen zu Lasten der Auftraggeber:innen. Die außergerichtlichen Inkassokosten nach der ersten Mahnung belaufen sich auf mindestens 15 % des geforderten Betrags, mindestens jedoch 50 Euro. Dies gilt auch im Falle eines Konkurses und eines Zahlungsaufschubs.

9.7 | Die Aufrechnung von Forderungen ist nicht zulässig.

9.8 | Zur Erlangung zusätzlicher Sicherheiten ist PITH berechtigt, nach eigenem Ermessen vor Beginn der Auftragsdurchführung ganz oder teilweise Vorauszahlungen, Bankbürgschaften etc. zu verlangen und/oder während der Auftragsdurchführung Teilrechnungen zu stellen.

10 Haftung: Haftungsausschluss

10.1 PITH haftet ausschließlich für Schäden, die die direkte und nachweisbare Folge eines PITH zuzuschreibenden Mangels sind. PITH haftet in keinem Fall für irgendeine andere Form von Schaden, wie z.B. Handelsverlust, Schaden durch Verzögerungen und entgangenen Gewinn. Die Haftung ist in jedem Fall auf einen Betrag in Höhe des Rechnungswerts ohne Mehrwertsteuer des betreffenden Auftrags begrenzt.

10.2 | Zweideutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet PITH von jeglicher Haftung.

10.3 | Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender Text oder die Übersetzung bestimmte Risiken für Personenschäden beinhaltet, geht ausschließlich zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

10.4 | PITH haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der zum Zwecke der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen oder Informationsträger. PITH haftet auch nicht für Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnologie und modernen Telekommunikationsmitteln entstehen.

10.6 Der Besteller stellt PITH von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der gelieferten Arbeiten ergeben, soweit PITH nach diesem Artikel haftet.

11 Höhere Gewalt

11.1 | Höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst neben den einschlägigen Bestimmungen in Gesetz und Rechtsprechung alle von außen kommenden, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen, auf die PITH keinen Einfluss nehmen kann, die aber dazu führen, dass PITH ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Dazu gehören unter anderem: Feuer, Unfälle, Krankheit, Streiks, Unruhen, Krieg, staatliche Maßnahmen und Transportbehinderungen.

11.2 | Während der Situation höherer Gewalt werden die Verpflichtungen der Übersetzerin ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch PITH aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als zwei Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Wenn die Kund:innen Endverbraucher sind, gilt die in diesem Abschnitt genannte Aussetzungsbefugnis nur insoweit, als ihnen diese Befugnis nach dem Gesetz zusteht.

11.3 Wenn PITH zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, hat PITH das Recht, den bereits ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und die Besteller:innen sind verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

12 Anwendbares Recht

12.1 Allgemeines

a. | PITH beachtet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erhebt ausschließlich jene personenbezogenen Daten, für deren Verarbeitung sie einen berechtigten Grund hat.

b. | PITH verarbeitet vor Erteilung eines Übersetzungsauftrages durch die Kund:innen ausschließlich personenbezogene Daten, die für die Erstellung eines Angebotes erforderlich sind.

c. | PITH stellt durch ständige Schulungen sicher, dass Mitarbeiter:innen über die GDPR-konformen Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten informiert sind.

d. | PITH stellt darüber hinaus sicher, dass sie die geeigneten technischen Maßnahmen ergreift und diese auf dem neuesten Stand hält, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.

e. | PITH kontrolliert die von ihr eingesetzten Dritten auf die Einhaltung der GDPR/DSGVO und trifft ggf. zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

f. | PITH gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, es sei denn, sie ist dazu gesetzlich verpflichtet oder die Kund:innen stimmen zu.

g.| Kund:innen können ihre Rechte gemäß GDPR/DSGVO durch eine Email an rebekka@pith.at einfordern. PITH ist bestrebt, jeden Antrag innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten.
12.2 Datenverlust

Sollten trotz aller Sorgfalt von PITH personenbezogene Daten abhanden kommen oder von Unbefugten eingesehen werden (Datenleak), so wird PITH die Kund:innen unverzüglich nach Bekanntwerden des Datenleaks informieren.

PITH wird sich bemühen, den durch das Datenleak entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten und die Situation so weit wie möglich zu bereinigen. Auf Wunsch unterstützt PITH die Kund:innen bei der Meldung eines Datenleaks an die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls an die betroffenen Personen. Ein Datenleak entbindet die Kund:innen nicht von ihren Verpflichtungen gegenüber PITH, es sei denn, die Kund:innen können ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit von PITH glaubhaft machen.

12.3 Aufbewahrungsfristen

PITH wird personenbezogene Daten nicht länger aufbewahren, als es für die Durchführung des zwischen den Parteien vereinbarten Übersetzungsauftrags erforderlich ist, es sei denn

a. | Die Kund:innen erteilen ihre Zustimmung zu einer längeren Aufbewahrung.

b. | PITH ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an eine längere Aufbewahrungsfrist gebunden.

13. Anwendbares Recht

13.1 | Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Kund:innen und PITH ist österreichisches Recht anzuwenden.

13.2 | Alle Streitigkeiten über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie Streitigkeiten, die aus der Beauftragung, der Ausführung, der Abrechnung oder anderweitig im Zusammenhang mit Aufträgen an PITH entstehen, unterliegen den Entscheidungen des Gerichtsortes Wien.